Genehmigungsanträge nach BImSchG

Soweit Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind, ist vor dem Bau und dem Betrieb ein Genehmigungsantrag zu erstellen, in dem die Anlage und deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß BImSchG zu beschreiben sind. Welche Anlagen unter die Genehmigungsbedürftigkeit fallen regelt die Vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG. Art und Umfang der zu erstellenden Unterlagen sind den Vorgaben der jeweiligen Bundesländer zu entnehmen.

Durch frühzeitige sachgerechte Beratung und Gespräche mit der Genehmigungsbehörde und den anderen Verfahrensbeteiligten kann das Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Insoweit ist es sinnvoll zur Entlastung Ihrer Tätigkeit diese Leistungen als Paket an ein Gutachterbüro wie das unsere zu übergeben.

Gerne beraten wir Sie über die für Ihr Unternehmen sinnvollen Schritte zur raschen und kostengünstigen Erlangung Ihrer Anlagengenehmigung.

Für Informationen oder ein individuelles Angebot schreiben Sie uns gern eine Mail an info(at)barth-bitter.de oder rufen Sie uns an unter der +49 (0)511 / 35 36 56 3-0.