Geruchsemissionsmessungen

Die messtechnische Ermittlung der Geruchsemission einer Anlage erfolgt im Regelfall durch die Entnahme von Geruchsproben aus dem Abgas oder der Raumluft einer Anlage. Die Geruchsproben werden im Anschluss an die Probenahme olfaktometrisch untersucht, um die Geruchsstoffkonzentration zu ermitteln.

In Verbindung mit Fahnenbegehungen und Ausbreitungsrechnungen können für passive Emissionsquellen (Deponien, Speicherbecken, etc.) oder größere Quellkomplexe die Geruchsemissionen ermittelt werden.

  • Geruchsprobenahme nach DIN EN 13725 und VDI 3880
  • Ermittlung von Abgasrandparametern (Volumenstrom, Temperatur, Feuchte und Zusammensetzung des Abgases)
  • Messtechnische Bestimmung von Leitkomponenten im Abgas (z.B. Gesamtkohlenstoff)

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