Fahnen- und Rasterbegehungen

Das Verfahren der Geruchsbegehungen erfolgt entsprechend der DIN EN 16841-1 bzw. DIN EN 16841-2 sowie der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Es basiert auf der Bestimmung der Geruchshäufigkeiten bzw. dem Geruchszeitanteil an definierten Ortspunkten. Dabei begeben sich die Probanden an vorgegebene Messpunkte und prüfen die Umgebungsluft, während eines definierten Messzeitintervalls von 10 Minuten auf eindeutigen Geruch (Einzelmessung). Es wird also untersucht wie oft es innerhalb dieser 10 Minuten riecht. Ein Messzeitintervall von 10 Minuten ist erforderlich, um mit 80 %iger Sicherheit eine repräsentative Aussage über die Geruchssituation innerhalb einer Stunde zu enthalten. Der Einsatz der menschlichen Nase ist die z.Zt. einzige Methode zur genauen Bestimmung von Umweltgerüchen. Aufgrund der komplexen Wirkzusammenhänge von vielen verschiedenen Geruchsstoffen können z.B. elektronische Sensoren nicht sinnvoll eingesetzt werden.

Die während des gesamten Messzeitraumes ermittelten Daten dienen zur Beurteilung des Grades einer Belästigung durch Gerüche und sind somit Grundlage für eventuelle Gegen-maßnahmen. Aus den ermittelten Daten aller Probanden wird errechnet wie oft es innerhalb eines Jahres im betrachteten Gebiet riecht. Je nach Nutzung des Gebietes (Wohnbebauung, Gewerbegebiet, usw.) müssen bestimmte Geruchshäufigkeiten eingehalten werden.

Fahnenbegehungen

Fahnenbegehungen werden in der Regel zur Beschreibung der Auswirkungen von Geruchsemissionen einzelner Anlagen oder Emissionsquellen bei bestimmten Ausbreitungsbedingungen durchgeführt. Sie liefern zudem Daten zur rechnerischen Ermittlung des Geruchsstoffstromes von passiven Emissionsquellen. Weiterhin können Fahnenmessungen zur Validierung von Ausbreitungsmodellen sowie zur Ermittlung der Fahnenreichweite durchgeführt werden. Je nach Aufgabenstellung variiert die erforderliche Anzahl der Begehungen bei unterschiedlichen Ausbreitungsbedingungen. Zudem können Fahnenbegehungen zur Ermittlung von Emissionsverursachern durchgeführt werden.

Grundlage zur Planung, Durchführung und Auswertung von Fahnenbegehungen sind die DIN EN 16841-2 sowie die „Anforderungen an Geruchsmessungen“ des LAI vom 21.06.2002.

Rasterbegehungen

Wir bieten Ihnen Geruchsrasterbegehung über einen bestimmten Zeitraum (z.B. sechs Monate) an. Hier wird die Wirkung von Geruchsstoffen auf den menschlichen Geruchssinn direkt erfasst. Als Messgröße dient der Geruchszeitanteil, das heißt die Häufigkeit, mit der z.B. anlagenspezifische Gerüche eindeutig erkannt werden. Die Ermittlung der Geruchsbelastung erfolgt hierbei mit qualifizierten Prüfern, die an vorher definierten Standorten die Umgebungsluft innerhalb eines bestimmten Messzeitintervalls auf Geruch prüfen.

Mit derartigen Rastermessungen wird die vorhandene Geruchsbelastung (Anteil der Jahresstunden mit Geruchseinwirkung) festgestellt, die von Quellen außerhalb und innerhalb des Beurteilungsgebietes verursacht wird. Rastermessungen werden in Deutschland überwiegend in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren und in der Bauleitplanung eingesetzt, um die Geruchsvor- und/oder die Geruchsgesamtbelastung im Beurteilungsgebiet zu ermitteln.