Geruchsgutachten

Im Zusammenhang mit der Einwirkung von Gerüchen steht immer die Frage nach möglichen Belästigungen und deren Erheblichkeit. Diese Fragestellung wird üblicherweise im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder der Bauleitplanung bearbeitet. Aber auch im Konfliktfall einer bestehenden Geruchseinwirkung auf z.B. benachbarte Wohnbebauungen muss der Umfang der Geruchsbelastung konkretisiert und bewertet werden.

Insbesondere auf Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) werden durch die Barth & Bitter GmbH Geruchsgutachten erarbeitet. Wir greifen hierbei auf unsere langjährige Erfahrung als bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG für Gerüche zurück.

  • Ermittlung der möglichen Geruchsemissionen auf Basis von Messdaten, eigenen Erfahrungswerten oder Literaturangaben.
  • Sofern keine belastbaren Werte zur Beschreibung der Emissionssituation vorliegen können die Geruchsemissionen durch eigene Messungen bestimmt werden.
  • Durchführung von Ausbreitungsrechnungen zur Ermittlung der Geruchsbelastung im Umfeld der Emissionsquellen.
  • Gutachterliche Bewertung der Erheblichkeit von Geruchseinwirkungen.
  • Vorschläge zur Verringerung der Geruchsemissionen durch organisatorische, bauliche oder technische Maßnahmen.
  • Ermittlung der notwendigen Abstände von geruchsemittierenden Anlagen zu Wohn- oder Gewerbenutzungen.