Umweltverträglichkeitsprüfung

Entsprechend § 2 UVPG umfasst eine Umweltverträglichkeitsprüfung „die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf:

  • den Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kultur- und sonstige Sachgüter sowie
  • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem Vorhaben legt der Anhang 1 des UVPG fest.

Gerne möchten wir unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Beratung hinsichtlich des notwendigen Untersuchungsumfangs auch bei Ihrem Bauvorhaben einbringen.