Umweltverträglichkeitsprüfung
Entsprechend § 2 UVPG umfasst eine Umweltverträglichkeitsprüfung „die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf:
- den Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kultur- und sonstige Sachgüter sowie
- Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei einem Vorhaben legt der Anhang 1 des UVPG fest.
Gerne möchten wir unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Beratung hinsichtlich des notwendigen Untersuchungsumfangs auch bei Ihrem Bauvorhaben einbringen.